ein Klient lehnt mit der Schulter an den Türrahmen des Hauseingangs

In der Schmelzi
Eigene vier Wände

Eigene Wohnung mit Begleitung

Die Schmelzi kann Ihnen auch eine eigene Wohnung zur Verfügung stellen. Bezugspersonen helfen bei alltäglichen Verrichtungen wie z.B. Einkaufen gehen, Erledigen der Post, Rechnungen und Administration, Verkehr mit Behörden, Kontakt mit der Familie oder Arztbesuchen. Diese Hilfestellungen gibt es auch für BLeute, die noch selber eine Wohnung haben und darin leben.

eine Klientin mit grünem Pullover und blauem Foulard lehnt sich entspannt an eine Steinwand und lächelt in die Kamera

Selbständig wohnen können
Ziele

  • Selbstständig Haushalt führen
  • Selbstständig Administration erledigen
  • Selbstständig Beziehungen pflegen
  • Selbstständig leben
eine Klientin sitzt mit ihrer Bezugsperson zum Gespräch am Tisch

Eigene Wohnung beziehen
Vorgehen

  • Gespräche mit Bezugsperson
  • Hilfe von Bezugsperson in Anspruch nehmen
  • Immer mehr Dinge selbstständig erledigen

Welche Schmelzi ist die richtige?

Hier können Sie die Wohnbegleitung der Schmelzi kennenlernen.

Häufig gestellte Fragen

Und auch gleich die Antworten dazu.

Kann ich meine Möbel mitnehmen?

Die Wohnungen sind grundausgestattet. Zur Ergänzung und zum wohnlich Einrichten können eigene kleinere Möbel mitgebracht werden. Vor dem Eintritt wird besprochen, ob ein eigenes Bett mitgebracht wird.

Kann die Wohnung besichtigt werden?

Ist ein Eintritt absehbar, kann die betreffende Wohnung nach Absprache besichtigt werden.

Kann eine Wohnung ausgesucht werden?

Leider nein. Es kann keine Auswahl angeboten werden. Meist ist nur eine Wohnung frei.

Gibt es besondere Regeln?

In den Wohnungen/Häusern gelten die allgemeinen Hausregeln. Nur wenn nötig, werden besondere Abmachungen getroffen.

Was ist, wenn am Wochenende etwas passiert, wenn ich Hilfe brauche?

Im Notfall sind nachts und an den Wochenenden, wenn das Büro Wohnbegleitung nicht besetzt ist, die Nachtwachen und die Betreuung der WG Wohnheim im Haupthaus erreichbar.

Darf ich Gäste haben? Meinen Freund, meine Freundin?

Gäste dürfen selbstverständlich zu Besuch kommen, auch übernachten. Übernachtungen sollten jedoch mit der Bezugsperson vorbesprochen werden. Längere Beherbergungen, ohne Absprache, sind nicht erlaubt.

Wie oft kommt die Bezugsperson in die Wohnung?

Je nachdem, bei welchem Angebot Sie angeschlossen sind (AWG Weissenstein, Einzelwohnen oder betreutes Wohnen) sind zwischen einem und drei Besuchen pro Woche möglich. Dies hängt von den individuellen Bedürfnissen und aktuellen Themen ab.

Wie lange kann ich in der Wohnung bleiben?

So lange wie nötig; dies in Absprache mit den zuweisenden Stellen und dem Helfernetz. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage.

Ohne die Hilfe der Wohnbegleitung hätte ich es nicht geschafft.

Frau B | Klientin Wohnbegleitung

Ich bin so froh, dass die Wohnbegleitung mir die Zeit gegeben hat, die ich brauchte. Jetzt werde ich den Schritt zur Ablösung machen können.

Frau W | Klientin Wohnbegleitung

Manchmal hat mich die Bezugsperson genervt. Aber wegen ihr habe ich viel erreicht.

Herr A | Klient Wohnbegleitung

Es ist beruhigend zu wissen, dass ich immer eine Ansprechperson habe, wenn ich Probleme habe.

Herr G | Klient Wohnbegleitung