Einzelwohnen

Einzelwohnen 

Im Angebot Einzelwohnen gilt für den gesamten Aufenthalt die Einheitstaxe. Die Tagesstruktur wird separat eingestuft und nach effektivem Pensum in Rechnung gestellt.

IBB-Einstufung Einzelwohnen

Taxtabelle 2026 gemäss Verfügung des Amtes für Gesellschaft und Soziales (AGS) des Kantons Solothurn.

Einheitstaxe Die Einheitstaxe wird für den ganzen Aufenthalt im Angebot Einzelwohnen angewendet.

Monatspauschale
3'346.00
EL-Tagestaxen
110.00

Enthaltene Leistungen

Betreuung und Begleitung

  • Auszahlung oder Rückerstattung des Essensgeldes, bei Bedarf Einnahme der Mahlzeiten im Wohnheim
  • Benutzung Fitnessraum / Aufenthaltsraum im Wohnheim, Teilnahme an diversen Veranstaltungen möglich
  • Beratungsgespräche, Einzelgespräche
  • Betreuungszeiten nach individueller Vereinbarung (Montag bis Freitag)
  • Grundeinrichtung / Ausstattung Wohnung
  • Unterstützung und Begleitung bei wichtigen Terminen
  • Begleitung bei der Alltagsbewältigung
  • Bei Bedarf hauswirtschaftliche Unterstützung (Wäsche, Reinigung)
  • Beratungsgespräche, Wohnungsbesuche
  • Individuelle Unterstützung gemäss Bezugspersonensystem
  • Wohnung möbliert und mit Grundausstattung inkl. Nebenkosten wie Wasser, Strom, Heizung und TV-Gebühren, ohne Abonnemente wie beispielsweise Internet, Telefonie o.ä.

Nicht im Tarif inbegriffen

  • Persönliche Kosten wie Taschengeld, Coiffeur, Fusspflege, Toilettenartikel, Telefon, Zeitschriften, Kleider und Schuhe
  • Abstinenzkontrollen
  • Transportkosten ausserhalb der Standortgemeinde
  • Ferienaufenthalte extern
  • Medizinisch bedingte Transportkosten
  • Nicht leistungspflichtige Kosten der Spitex
  • übrige Reisekosten

Ermässigung der Taxen und Austritt

  • Todesfall: Wird individuell geregelt.
  • Austritt
    • Bei einem regulären Austritt, unter Einhaltung der 30-tägigen Kündigungsfrist, wird die Taxe bis zum Austrittstag gemäss Kündigung verrechnet.
    • Bei einer fristlosen Kündigung durch die Stiftung Schmelzi ist die Taxe bis und mit Austrittstag geschuldet.

Rechnungsstellung

  • Diese erfolgt bis spätestens am 10. des laufenden Monats vorschüssig, die Abrechnung der Nebenkosten und Ermässigungen jeweils im folgenden Monat.
  • Die Bezahlung der Rechnung muss gem. Weisung des Kantons innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
  • Als Taxschuldner gelten die Klient*innen oder deren gesetzliche*r Vertreter*in.