Einzelwohnen

Einzelwohnen

Im Angebot Einzelwohnen gilt für den gesamten Aufenthalt die Einheitstaxe. Die Tagesstruktur wird separat eingestuft und nach effektivem Pensum in Rechung gestellt.

IBB-Einstufung Einzelwohnen

Taxtabelle 2024 gemäss Verfügung des Amtes für Gesellschaft und Soziales (AGS) des Kantons Solothurn ASO.

  • Einheitstaxe pauschal

    Monatspauschale
    3'179.00
    EL-Tagestaxen
    104.50

    Die Einheitstaxe wird für den ganzen Aufenthalt im Angebot Einzelwohnen angewendet.

Enthaltene Leistungen

Betreuung und Begleitung

  • Auszahlung oder Rückerstattung des Essensgeldes, bei Bedarf Einnahme der Mahlzeiten im Wohnheim
  • Begleitung bei der Alltagsbewältigung
  • Benutzung Fitnessraum / Aufenthaltsraum im Wohnheim, Teilnahme an diversen Veranstaltungen möglich
  • Bei Bedarf hauswirtschaftliche Unterstützung (Wäsche, Reinigung)
  • Beratungsgespräche, Einzelgespräche
  • Beratungsgespräche, Wohnungsbesuche
  • Betreuungszeiten nach individueller Vereinbarung (Montag bis Freitag)
  • Freizeitaktivitäten / Benützung der Anlagen, Fitnessraum, usw.
  • Grundeinrichtung/Ausstattung Wohnung
  • Individuelle Unterstützung gemäss Bezugspersonensystem
  • Unterstützung und Begleitung bei wichtigen Terminen
  • Wohnung möbliert und mit Grundausstattung inkl. Nebenkosten wie Wasser, Strom, Heizung und TV Gebühren, ohne Abonnemente, wie bspw. Internet, Telefonie o.ä.

Nicht im Tarif inbegriffen

  • Persönliche Kosten wie Taschengeld, Coiffeur, Fusspflege, Toilettenartikel, Telefon, Zeitschriften, Kleider und Schuhe
  • Medizinisch bedingte Transportkosten
  • Abstinenzkontrollen
  • Nicht leistungspflichtige Kosten der Spitex
  • Transportkosten ausserhalb der Standortgemeinde
  • Übrige Reisekosten
  • Ferienaufenthalte extern

Ermässigung der Taxen und Austritt

  • Todesfall: Wird individuell geregelt.
  • Austritt
    1. Bei einem regulären Austritt wird die Taxe bis und mit Austrittstag verrechnet
    2. Bei einer fristlosen Kündigung durch die Stiftung Schmelzi ist die Taxe bis und mit Austrittstag geschuldet.

Rechnungsstellung

  • Diese erfolgt bis spätestens am 10. des laufenden Monats vorschüssig, die Abrechnung der Nebenkosten und Ermässigungen jeweils im folgenden Monat.
  • Die Bezahlung der Rechnung muss gem. Weisung des Kantons innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Ermässigung der Taxe bei Abwesenheit um Fr. 30.00 pro Nacht (ohne Wohnbegleitung) bzw. für ausserkantonale IV-Rentner und Rentnerinnen nach den kantonalen Richtlinien in folgenden Fällen:
    1. Spitalaufenthalt, krankheitsbedingte Abwesenheiten
  • Als Taxschuldner gelten die Klient*innen oder deren gesetzliche*r Vertreter*in.