Einzelwohnen
Einzelwohnen
Im Angebot Einzelwohnen gilt für den gesamten Aufenthalt die Einheitstaxe. Die Tagesstruktur wird separat eingestuft und nach effektivem Pensum in Rechung gestellt.
IBB-Einstufung Einzelwohnen
Taxtabelle 2024 gemäss Verfügung des Amtes für Gesellschaft und Soziales (AGS) des Kantons Solothurn ASO.
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Einheitstaxe pauschal
- Monatspauschale
- 3'179.00
- EL-Tagestaxen
- 104.50
Die Einheitstaxe wird für den ganzen Aufenthalt im Angebot Einzelwohnen angewendet.
Enthaltene Leistungen
Betreuung und Begleitung
- Auszahlung oder Rückerstattung des Essensgeldes, bei Bedarf Einnahme der Mahlzeiten im Wohnheim
- Begleitung bei der Alltagsbewältigung
- Benutzung Fitnessraum / Aufenthaltsraum im Wohnheim, Teilnahme an diversen Veranstaltungen möglich
- Bei Bedarf hauswirtschaftliche Unterstützung (Wäsche, Reinigung)
- Beratungsgespräche, Einzelgespräche
- Beratungsgespräche, Wohnungsbesuche
- Betreuungszeiten nach individueller Vereinbarung (Montag bis Freitag)
- Freizeitaktivitäten / Benützung der Anlagen, Fitnessraum, usw.
- Grundeinrichtung/Ausstattung Wohnung
- Individuelle Unterstützung gemäss Bezugspersonensystem
- Unterstützung und Begleitung bei wichtigen Terminen
- Wohnung möbliert und mit Grundausstattung inkl. Nebenkosten wie Wasser, Strom, Heizung und TV Gebühren, ohne Abonnemente, wie bspw. Internet, Telefonie o.ä.
Nicht im Tarif inbegriffen
- Persönliche Kosten wie Taschengeld, Coiffeur, Fusspflege, Toilettenartikel, Telefon, Zeitschriften, Kleider und Schuhe
- Medizinisch bedingte Transportkosten
- Abstinenzkontrollen
- Nicht leistungspflichtige Kosten der Spitex
- Transportkosten ausserhalb der Standortgemeinde
- Übrige Reisekosten
- Ferienaufenthalte extern
Ermässigung der Taxen und Austritt
- Todesfall: Wird individuell geregelt.
- Austritt
- Bei einem regulären Austritt wird die Taxe bis und mit Austrittstag verrechnet
- Bei einer fristlosen Kündigung durch die Stiftung Schmelzi ist die Taxe bis und mit Austrittstag geschuldet.
Rechnungsstellung
- Diese erfolgt bis spätestens am 10. des laufenden Monats vorschüssig, die Abrechnung der Nebenkosten und Ermässigungen jeweils im folgenden Monat.
- Die Bezahlung der Rechnung muss gem. Weisung des Kantons innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Ermässigung der Taxe bei Abwesenheit um Fr. 30.00 pro Nacht (ohne Wohnbegleitung) bzw. für ausserkantonale IV-Rentner und Rentnerinnen nach den kantonalen Richtlinien in folgenden Fällen:
- Spitalaufenthalt, krankheitsbedingte Abwesenheiten
- Als Taxschuldner gelten die Klient*innen oder deren gesetzliche*r Vertreter*in.