Beim Eintritt gelten für alle Klient*innen die Einheitstaxen. Nach spätestens 3 Monaten erfolgt eine Einstufung und Anpassung der Taxen auf Grund des individuellen Betreuungsbedarfs des Klienten bzw. der Klientin. Wohnen und Tagesstruktur werden separat eingestuft, aber es werden gemäss Verfügung des Amt für Gesellschaft und Soziales (AGS) immer beide Taxen in Rechnung gestellt.
Taxtabelle 2026 gemäss Verfügung des Amtes für Gesellschaft und Soziales (AGS) des Kantons Solothurn.
Taxtabelle 2026 gemäss Verfügung des Amtes für Gesellschaft und Soziales (AGS) des Kantons Solothurn.
Ermässigung der Taxen pro abwesende Nacht gemäss den jeweiligen kantonalen IVSE-Richtlinien
Austritt