Wohnheime und WG's

Voll- und teilbetreut

Beim Eintritt gelten für alle Klient*innen die Einheitstaxen. Nach spätestens 3 Monaten erfolgt eine Einstufung und Anpassung der Taxen auf Grund des individuellen Betreuungsbedarfs des/der Klienten/-in. Wohnen und Tagesstruktur werden separat eingestuft, aber es werden gemäss Verfügung des Amt für Gesellschaft und Soziales (AGS) immer beide Taxen in Rechnung gestellt.

IBB-Einstufung Wohngemeinschaften

Taxtabelle 2026 gemäss Verfügung des Amtes für Gesellschaft und Soziales (AGS) des Kantons Solothurn.

Kombination Wohnen und Tagesstätte

  • Kombination Einheitstaxe Wohnen und Tagesstätte ändert nach spätestens 75 Tagen

    Monatspauschale
    10'296.00
    EL-Tagestaxen
    338.50

IBB-Einstufung Wohnen

  • Einheitstaxe Wohnen änder nach spätestens 75 Tagen

    Monatspauschale
    7'406.00
    EL-Tagestaxen
    243.50

    Die Einheitstaxe wird initial angewendet, bis zu der abschliessenden Beurteilung und Einstufung. Die Taxe wird nach 75 Tagen geändert.

  • Wohnen Stufe 0

    Monatspauschale
    5'262.00
    EL-Tagestaxen
    173.00
  • Wohnen Stufe 1

    Monatspauschale
    6'829.00
    EL-Tagestaxen
    224.50
  • Wohnen Stufe 2

    Monatspauschale
    8'410.00
    EL-Tagestaxen
    276.50
  • Wohnen Stufe 3

    Monatspauschale
    9'992.00
    EL-Tagestaxen
    328.50
  • Wohnen Stufe 4

    Monatspauschale
    11'558.00
    EL-Tagestaxen
    380.00

IBB-Einstufung Tagesstätte

  • Einheitstaxe Tagesstätte ändert nach spätestens 75 Tagen

    Monatspauschale
    2'890.00
    EL-Tagestaxen
    95.00

    Die Einheitstaxe wird initial angewendet, bis zu der abschliessenden Beurteilung und Einstufung. Die Taxe wird nach 75 Tagen geändert.

  • Tagesstätte Stufe 0

    Monatspauschale
    1'795.00
    EL-Tagestaxen
    59.00
  • Tagesstätte Stufe 1

    Monatspauschale
    2'692.00
    EL-Tagestaxen
    88.50
  • Tagesstätte Stufe 2

    Monatspauschale
    3'589.00
    EL-Tagestaxen
    118.00
  • Tagesstätte Stufe 3

    Monatspauschale
    4'486.00
    EL-Tagestaxen
    147.50
  • Tagesstätte Stufe 4

    Monatspauschale
    5'384.00
    EL-Tagestaxen
    177.00

Enthaltene Leistungen

Betreuung und Begleitung

  • Individuelle Unterstützung gemäss Bezugspersonensystem
  • Beratungsgespräche, Einzelgespräche
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit
  • Regelmässige Standortgespräche
  • Begleitung bei der Alltagsbewältigung
  • Kontrollierte Medikamentenabgabe
  • Unterstützung und Begleitung bei wichtigen Terminen
  • Abgabe von Taschengeld
  • Externes Nachtpikett auf Abruf
  • Freizeitaktivitäten / Benützung der Anlagen, Fitnessraum, usw.
  • Ferienlager (diese werden durch Spenden finanziert)

Vollpension

  • 3 Hauptmahlzeiten
  • Zwischenverpflegungen
  • Grundeinrichtung/Ausstattung Wohnung
  • Unterkunft, Wohnnebenkosten, TV, Internet, Gebühren
  • Waschen und Bügeln der Heimwäsche, Privatwäsche soweit möglich selbständig oder mit Unterstützung.

Nicht im Tarif inbegriffen

  • Persönliche Kosten wie Taschengeld, Coiffeur, Fusspflege, Toilettenartikel, Telefon, Zeitschriften, Kleider und Schuhe
  • Medizinisch bedingte Transportkosten
  • Abstinenzkontrollen
  • Nicht leistungspflichtige Kosten der Spitex
  • Transportkosten ausserhalb der Standortgemeinde
  • Übrige Reisekosten
  • Ferienaufenthalte extern

Ermässigung der Taxen und Austritt

Ermässigung der Taxen pro abwesende Nacht gemäss den jeweiligen kantonalen IVSE- Richtlinien

  • Ermässigung der Taxe bei Abwesenheiten um CHF 30.00 pro Nacht (ohne Wohnbegleitung und Tagesstrukturen) bzw. für ausserkantonale Rentner*innen nach den kantonalen Richtlinien: Spital-, Klinik- und Gefängnisaufenthalte
  • Todesfall: Wird gemäss Weisung des AGS verrechnet. Bei Sozialhilfeempfänger*innen oder ausserkantonalen Klient*innen nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen.
  • Austritt
    • Bei einem regulären Austritt wird die Taxe bis und mit Austrittstag verrechnet
    • Bei einer fristlosen Kündigung durch die Stiftung Schmelzi ist die Taxe bis und mit Austrittstag geschuldet.

Rechnungsstellung

  • Diese erfolgt bis spätestens am 10. des laufenden Monats vorschüssig, die Abrechnung der Nebenkosten und Ermässigungen jeweils im folgenden Monat.
  • Die Bezahlung der Rechnung muss gemäss Weisung des Kantons innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
  • Als Taxschuldner gelten die Klient*innen oder deren gesetzliche*r Vertreter*in.