WG Bluemli

Wohnheime und WG's

Voll- und Teilbetreut

Beim Eintritt gelten für alle Klient*innen die Einheitstaxen. Nach spätestens 3 Monaten erfolgt eine Einstufung und Anpassung der Taxen auf Grund des individuellen Betreuungsbedarfs des/der Klienten/-in. Wohnen und Tagesstruktur werden separat eingestuft, aber es werden gemäss Verfügung des Amt für Gesellschaft und Soziales (AGS) immer beide Taxen in Rechnung gestellt.

IBB-Einstufung Wohngemeinschaften

Taxtabelle 2024 gemäss Verfügung des Amtes für Gesellschaft und Soziales (AGS) des Kantons Solothurn.

Kombination Wohnen und Tagesstätte

  • Kombination Einheitstaxe Wohnen und Tagesstätte ändert nach spätestens 75 Tagen

    Monatspauschale
    10'357.00
    EL-Tagestaxen
    340.50

IBB-Einstufung Wohnen

  • Einheitstaxe Wohnen änder nach spätestens 75 Tagen

    Monatspauschale
    7'467.00
    EL-Tagestaxen
    245.50

    Die Einheitstaxe wird initial angewendet, bis zu der abschliessenden Beurteilung und Einstufung. Die Taxe wird nach 75 Tagen geändert.

  • Wohnen Stufe 0

    Monatspauschale
    5'369.00
    EL-Tagestaxen
    176.50
  • Wohnen Stufe 1

    Monatspauschale
    6'996.00
    EL-Tagestaxen
    230.00
  • Wohnen Stufe 2

    Monatspauschale
    8'638.00
    EL-Tagestaxen
    284.00
  • Wohnen Stufe 3

    Monatspauschale
    10'266.00
    EL-Tagestaxen
    337.50
  • Wohnen Stufe 4

    Monatspauschale
    11'893.00
    EL-Tagestaxen
    391.00

IBB-Einstufung Tagesstätte

  • Einheitstaxe Tagesstätte ändert nach spätestens 75 Tagen

    Monatspauschale
    2'890.00
    EL-Tagestaxen
    95.00

    Die Einheitstaxe wird initial angewendet, bis zu der abschliessenden Beurteilung und Einstufung. Die Taxe wird nach 75 Tagen geändert.

  • Tagesstätte Stufe 0

    Monatspauschale
    1'795.00
    EL-Tagestaxen
    59.00
  • Tagesstätte Stufe 1

    Monatspauschale
    2'692.00
    EL-Tagestaxen
    88.50
  • Tagesstätte Stufe 2

    Monatspauschale
    3'589.00
    EL-Tagestaxen
    118.00
  • Tagesstätte Stufe 3

    Monatspauschale
    4'486.00
    EL-Tagestaxen
    147.50
  • Tagesstätte Stufe 4

    Monatspauschale
    5'384.00
    EL-Tagestaxen
    177.00

Enthaltene Leistungen

Betreuung und Begleitung

  • Individuelle Unterstützung gemäss Bezugspersonensystem
  • Beratungsgespräche, Einzelgespräche
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit
  • Regelmässige Standortgespräche
  • Begleitung bei der Alltagsbewältigung
  • Kontrollierte Medikamentenabgabe
  • Unterstützung und Begleitung bei wichtigen Terminen
  • Abgabe von Taschengeld
  • Externes Nachtpikett auf Abruf
  • Freizeitaktivitäten / Benützung der Anlagen, Fitnessraum, usw.
  • Ferienlager (diese werden durch Spenden finanziert)

Vollpension

  • 3 Hauptmahlzeiten
  • Diätkost
  • Zwischenverpflegungen (Früchte, Tee, Kaffee, Brot, Wasser)
  • Grundeinrichtung/Ausstattung Wohnung
  • Unterkunft, Wohnnebenkosten, TV, Internet, Gebühren
  • Waschen und Bügeln der Heimwäsche, Privatwäsche soweit möglich selbständig oder mit Unterstützung.

Nicht im Tarif inbegriffen

  • Persönliche Kosten wie Taschengeld, Coiffeur, Fusspflege, Toilettenartikel, Telefon, Zeitschriften, Kleider und Schuhe
  • Medizinisch bedingte Transportkosten
  • Abstinenzkontrollen
  • Nicht leistungspflichtige Kosten der Spitex
  • Transportkosten ausserhalb der Standortgemeinde
  • Übrige Reisekosten
  • Ferienaufenthalte extern

Ermässigung der Taxen und Austritt

Ermässigung der Taxen pro abwesende Nacht gemäss den jeweiligen kantonalen IVSE- Richtlinien

  • Abwesenheiten (ohne Wohnbegleitung und Tagesstrukturen): Spitalaufenthalte, krankheitsbedingte Abwesenheiten
  • Todesfall: Wird individuell geregelt. Die reduzierte Taxe pro Nacht wird bis Maximum zum Tag der Zimmerräumung verrechnet.
  • Austritt
    1. Bei einem regulären Austritt wird die Taxe bis und mit Austrittstag verrechnet
    2. Bei einer fristlosen Kündigung durch die Stiftung Schmelzi ist die Taxe bis und mit Austrittstag geschuldet.

Rechnungsstellung

  • Diese erfolgt bis spätestens am 10. des laufenden Monats vorschüssig, die Abrechnung der Nebenkosten und Ermässigungen jeweils im folgenden Monat.
  • Die Bezahlung der Rechnung muss gem. Weisung des Kantons innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Ermässigung der Taxe bei Abwesenheit um Fr. 30.00 pro Nacht (ohne Wohnbegleitung) bzw. für ausserkantonale IV-Rentner*innen nach den kantonalen Richtlinien in folgenden Fällen:
    1. Spitalaufenthalt, krankheitsbedingte Abwesenheiten
  • Als Taxschuldner gelten die Klient*innen oder deren gesetzliche*r Vertreter*in.