Wohnheime und WG's

Voll- und teilbetreut

Beim Eintritt gelten für alle Klient*innen die Einheitstaxen. Nach spätestens 3 Monaten erfolgt eine Einstufung und Anpassung der Taxen auf Grund des individuellen Betreuungsbedarfs des Klienten bzw. der Klientin. Wohnen und Tagesstruktur werden separat eingestuft, aber es werden gemäss Verfügung des Amt für Gesellschaft und Soziales (AGS) immer beide Taxen in Rechnung gestellt.

IBB-Einstufung Wohngemeinschaften

Taxtabelle 2026 gemäss Verfügung des Amtes für Gesellschaft und Soziales (AGS) des Kantons Solothurn.

Kombination Wohnen und Tagesstätte

Kombination Wohnen und Tagesstätte ändert nach spätestens 75 Tagen

Monatspauschale
10'296.00
EL-Tagestaxen
338.50

IBB-Einstufung Wohnen

Einheitstaxe Wohnen ändert nach spätestens 75 Tagen

Monatspauschale
7'406.00
EL-Tagestaxen
243.50

Wohnen Stufe 0

Monatspauschale
5'262.00
EL-Tagestaxen
173.00

Wohnen Stufe 1

Monatspauschale
6'829.00
EL-Tagestaxen
224.50

Wohnen Stufe 2

Monatspauschale
8'410.00
EL-Tagestaxen
276.50

Wohnen Stufe 3

Monatspauschale
9'992.00
EL-Tagestaxen
328.50

Wohnen Stufe 4

Monatspauschale
11'558.00
EL-Tagestaxen
380.00

IBB-Einstufung Tagesstätten

Taxtabelle 2026 gemäss Verfügung des Amtes für Gesellschaft und Soziales (AGS) des Kantons Solothurn.

Einheitstaxe Tagesstätte ändert nach spätestens 75 Tagen

Monatspauschale
2'890.00
EL-Tagestaxen
95.00

Tagesstätte Stufe 0

Monatspauschale
1'795.00
EL-Tagestaxen
95.00

Tagesstätte Stufe 1

Monatspauschale
2'692.00
EL-Tagestaxen
88.50

Tagesstätte Stufe 2

Monatspauschale
3'589.00
EL-Tagestaxen
118.00

Tagesstätte Stufe 3

Monatspauschale
4'486.00
EL-Tagestaxen
147.50

Tagesstätte Stufe 4

Monatspauschale
5'384.00
EL-Tagestaxen
177.00

Enthaltene Leistungen

Betreuung und Begleitung

  • Individuelle Unterstützung gemäss Bezugspersonensystem
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit
  • Begleitung bei der Alltagsbewältigung
  • Unterstützung und Begleitung bei wichtigen Terminen
  • Externes Nachtpikett auf Abruf
  • Ferienlager (diese werden durch Spenden finanziert)
  • Beratungsgespräche, Einzelgespräche
  • Regelmässige Standortgespräche
  • Kontrollierte Medikamentenabgabe
  • Abgabe von Taschengeld
  • Freizeitaktivitäten / Benützung der Anlagen, Fitnessraum, usw.

Vollpension

  • 3 Hauptmahlzeiten
  • Grundeinrichtung / Ausstattung Wohnung
  • Waschen und Bügeln der Heimwäsche; Privatwäsche soweit möglich selbständig oder mit Unterstützung.
  • Zwischenverpflegungen
  • Unterkunft, Wohn-Nebenkosten, TV, Internet, Gebühren

Nicht im Tarif inbegriffen

  • Persönliche Kosten wie Taschengeld, Coiffeur, Fusspflege, Toilettenartikel, Telefon, Zeitschriften, Kleider und Schuhe
  • Abstinenzkontrollen
  • Transportkosten ausserhalb der Standortgemeinde
  • Ferienaufenthalte extern
  • Medizinisch bedingte Transportkosten
  • Nicht leistungspflichtige Kosten der Spitex
  • übrige Reisekosten

Ermässigung der Taxen und Austritt

Ermässigung der Taxen pro abwesende Nacht gemäss den jeweiligen kantonalen IVSE-Richtlinien

  • Ermässigung der Taxe bei Abwesenheiten um CHF 30.00 pro Nacht (ohne Wohnbegleitung und Tagesstrukturen) bzw. für ausserkantonale Rentner*innen nach den kantonalen Richtlinien: Spital-, Klinik- und Gefängnisaufenthalte
  • Todesfall: Wird gemäss den Weisungen des AGS verrechnet. Bei Sozialhilfeempfänger*innen oder ausserkantonalen Klient*innen nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen

Austritt

  • Bei einem regulären Austritt, unter Einhaltung der 30-tägigen Kündigungsfrist, wird die Taxe bis zum Austrittstag gemäss Kündigung verrechnet.
  • Bei einer fristlosen Kündigung durch die Stiftung Schmelzi ist die Taxe bis und mit Austrittstag geschuldet.

Rechnungsstellung

  • Diese erfolgt bis spätestens am 10. des laufenden Monats vorschüssig, die Abrechnung der Nebenkosten und Ermässigungen jeweils im folgenden Monat.
  • Die Bezahlung der Rechnung muss gemäss Weisung des Kantons innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
  • Als Taxschuldner gelten die Klient*innen oder deren gesetzliche*r Vertreter*in.