Coronavirus, COVID​-​19

Information an Besuchende der Stiftung Schmelzi gültig ab 31.03.2022

aktualisiert: 12.04.2022

Liebe Besucherinnen, Liebe Besucher

Die generelle Maskenpflicht in der Stiftung Schmelzi ist aufgehoben.

Somit gilt in der ganzen Stiftung Schmelzi per 31.03.2022

Maskenpflicht:
Die generelle Maskenpflicht in der Stiftung Schmelzi ist per 23.2.2022 aufgehoben.
Mitarbeiter*innen und Klient*innen dürfen auf freiwilliger Basis weiterhin Masken tragen und diese
von der Stiftung Schmelzi beziehen.
In folgenden Situationen muss weiterhin eine Hygiene- oder FFP2 Maske getragen werden:

  • Personen (Mitarbeiter*innen und Klient*innen) welche Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, müssen für 5 Tage eine Maske tragen. Klient*innen können sich alternativ für 5 Tage isolieren und lediglich bei Kontakt mit anderen Personen eine Hygienemaske tragen.
  • Bei einem positiven Fall (Mitarbeiter*in oder Klient*in) in einem Wohnbereich muss bis zum Ablauf der Isolation im ganzen Bereich Maske getragen werden.
  • Klient*innen mit Symptomen, aber ohne positives Resultat, müssen sich isolieren und bei
    Kontakt mit anderen Personen eine Hygienemaske tragen.
  • Maskenpflicht in der gesamten Institution und auf dem Areal aufgehoben
  • BesucherInnen haben wieder Zutritt
  • Infogespräche erlaubt
  • Schnuppern  erlaubt
  • Standortgespräche erlaubt
  • Bewerbungsgespräche vor Ort erlaubt

Die aktuelle Lage kann sich verändern.

Bitte informieren Sie sich auf dieser Homepage, um sich über den neusten Stand in der Stiftung Schmelzi Grenchen zu informieren.

Grundsätzlich orientieren wir uns an den Empfehlungen und Richtlinien des Bundesamtes für Gesundheit (BAG, www.bag-coronavirus.ch) und der kantonalen Verordnung des Gesundheitsamtes Kanton Solothurn (GESA, corona.so.ch).

Wir danken Ihnen herzlich und wünschen Ihnen gute Gesundheit.