AWG Weissenstein

Beim Eintritt gelten für alle Klient*innen die Einheitstaxen. Nach spätestens 3 Monaten erfolgt eine Einstufung und Anpassung der Taxen aufgrund des individuellen Betreuungsbedarfs des Klienten bzw. der Klientin. Wohnen und Tagesstruktur werden separat eingestuft. In der AWG Weissenstein wird die Tagesstruktur-Taxe nach effektivem Pensum in der Tagesstätte in Rechnung gestellt.

IBB-Einstufung AWG Weissenstein

Taxtabelle 2026 gemäss Verfügung des Amtes für Gesellschaft und Soziales (AGS) des Kantons Solothurn.

Einheitstaxe ändert nach spätestens 75 Tagen

Monatspauschale
4'213.00
EL-Tagestaxen
138.50

AWG Weissenstein Stufe 0

Monatspauschale
3'574.00
EL-Tagestaxen
117.50

AWG Weissenstein Stufe 1

Monatspauschale
4'182.00
EL-Tagestaxen
137.50

AWG Weissenstein Stufe 2

Monatspauschale
4'475.00
EL-Tagestaxen
157.00

Enthaltene Leistungen

Betreuung und Begleitung

  • Individuelle Unterstützung gemäss Bezugspersonensystem
  • Beratungsgespräche, Wohnungsbesuche
  • Regelmässige Standortgespräche
  • Bei Bedarf hauswirtschaftliche Unterstützung (Wäsche, Reinigung)
  • Auszahlung oder Rückerstattung des Essensgeldes, bei Bedarf Einnahme der Mahlzeiten im Wohnheim
  • Benutzung Fitnessraum / Aufenthaltsraum im Wohnheim, Teilnahme an diversen Veranstaltungen möglich
  • Beratungsgespräche, Einzelgespräche
  • Externes Nachtpikett auf Abruf
  • Wohnung möbliert und mit Grundausstattung inkl. Nebenkosten wie Wasser, Strom, Heizung und TV Gebühren, ohne Abonnemente wie beispielsweise Internet, Telefonie o.ä.
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit
  • Betreuungszeiten nach individueller Vereinbarung (Montag bis Freitag)
  • Unterstützung und Begleitung bei wichtigen Terminen
  • Notfall-Anlaufstelle 24 Std./365 Tage
  • Abgabe von Taschengeld
  • Begleitung bei der Alltagsbewältigung

Nicht im Tarif inbegriffen

  • Persönliche Kosten wie Taschengeld, Coiffeur, Fusspflege, Toilettenartikel, Telefon, Zeitschriften, Kleider und Schuhe
  • Nicht leistungspflichtige Kosten der Spitex
  • übrige Reisekosten
  • Medizinisch bedingte Transportkosten
  • Transportkosten ausserhalb der Standortgemeinde
  • Ferienaufenthalte extern

Ermässigung der Taxen und Austritt

  • Todesfall: Wird individuell geregelt.
  • Austritt
    1. Bei einem regulären Austritt, unter Einhaltung der 30-tägigen Kündigungsfrist, wird die Taxe bis zum Austrittstag gemäss Kündigung verrechnet.
    2. Bei einer fristlosen Kündigung durch die Stiftung Schmelzi ist die Taxe bis und mit Austrittstag geschuldet.

Rechnungsstellung

  • Diese erfolgt bis spätestens am 10. des laufenden Monats vorschüssig, die Abrechnung der Nebenkosten und Ermässigungen jeweils im folgenden Monat.
  • Die Bezahlung der Rechnung muss gemäss Weisung des Kantons innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
  • Als Taxschuldner gelten die Klient*innen oder deren gesetzliche*r Vertreter*in.