Beim Eintritt gelten für alle Klient*innen die Einheitstaxen. Nach spätestens 3 Monaten erfolgt eine Einstufung und Anpassung der Taxen aufgrund des individuellen Betreuungsbedarfs des Klienten bzw. der Klientin. Wohnen und Tagesstruktur werden separat eingestuft. In der AWG Weissenstein wird die Tagesstruktur-Taxe nach effektivem Pensum in der Tagesstätte in Rechnung gestellt.
Taxtabelle 2026 gemäss Verfügung des Amtes für Gesellschaft und Soziales (AGS) des Kantons Solothurn.