AWG Weissenstein
AWG Weissenstein
Beim Eintritt gelten für alle Klienten/-innen die Einheitstaxen. Nach spätestens 3 Monaten erfolgt eine Einsstufung und Anpassung der Taxen auf Grund des individuellen Betreuungsbedarfs des/der Klienten/-in. Wohnen und Tagesstruktur werden separat eingestuft. In der AWG Weissenstein wird die Tagesstruktur-Taxe nach effektivem Pensum in der Tagesstätte in Rechnung gestellt.
IBB-Einstufung AWG Weissenstein
Taxtabelle 2024 gemäss Verfügung des Amtes für Gesellschaft und Soziales (AGS) des Kantons Solothurn.
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Einheitstaxe ändert nach spätestens 75 Tagen
- Monatspauschale
- 4'121.00
- EL-Tagestaxen
- 135.50
Die Einheitstaxe wird initial angewendet, bis zu der abschliessenden Beurteilung und Einstufung. Die Taxe wird nach 75 Tagen geändert.
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AWG Weissenstein Stufe 0
- Monatspauschale
- 3'696.00
- EL-Tagestaxen
- 121.50
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AWG Weissenstein Stufe 1
- Monatspauschale
- 4'426.00
- EL-Tagestaxen
- 145.50
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AWG Weissenstein Stufe 2
- Monatspauschale
- 5'156.00
- EL-Tagestaxen
- 169.50
Enthaltene Leistungen
Betreuung und Begleitung
- Individuelle Unterstützung gemäss Bezugspersonensystem
- Wohnung möbliert und mit Grundausstattung inkl. Nebenkosten wie Wasser, Strom, Heizung und TV Gebühren, ohne Abonnemente, wie bspw. Internet, Telefonie o.ä.
- Beratungsgespräche, Wohnungsbesuche
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit
- Regelmässige Standortgespräche
- Betreuungszeiten nach individueller Vereinbarung (Montag bis Freitag)
- Bei Bedarf hauswirtschaftliche Unterstützung (Wäsche, Reinigung)
- Unterstützung und Begleitung bei wichtigen Terminen
- Auszahlung oder Rückerstattung des Essensgeldes, bei Bedarf Einnahme der Mahlzeiten im Wohnheim
- Notfall-Anlaufstelle 24 Std./365 Tage
- Benutzung Fitnessraum / Aufenthaltsraum im Wohnheim, Teilnahme an diversen Veranstaltungen möglich
- Abgabe von Taschengeld
- Abstinenzkontrollen
- Begleitung bei der Alltagsbewältigung
- Beratungsgespräche, Einzelgespräche
- Externes Nachtpikett auf Abruf
- Freizeitaktivitäten / Benützung der Anlagen, Fitnessraum, usw.
Nicht im Tarif inbegriffen
- Persönliche Kosten wie Taschengeld, Coiffeur, Fusspflege, Toilettenartikel, Telefon, Zeitschriften, Kleider und Schuhe
- Medizinisch bedingte Transportkosten
- Nicht leistungspflichtige Kosten der Spitex
- Transportkosten ausserhalb der Standortgemeinde
- Übrige Reisekosten
- Ferienaufenthalte extern
Ermässigung der Taxen und Austritt
- Todesfall: Wird individuell geregelt.
- Austritt
- Bei einem regulären Austritt wird die Taxe bis und mit Austrittstag verrechnet
- Bei einer fristlosen Kündigung durch die Stiftung Schmelzi ist die Taxe bis und mit Austrittstag geschuldet.
Rechnungsstellung
- Diese erfolgt bis spätestens am 10. des laufenden Monats vorschüssig, die Abrechnung der Nebenkosten und Ermässigungen jeweils im folgenden Monat.
- Die Bezahlung der Rechnung muss gem. Weisung des Kantons innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Ermässigung der Taxe bei Abwesenheit um Fr. 30.00 pro Nacht (ohne Wohnbegleitung) bzw. für ausserkantonale IV-Rentner und Rentnerinnen nach den kantonalen Richtlinien in folgenden Fällen:
- Spitalaufenthalt, krankheitsbedingte Abwesenheiten
- Als Taxschuldner gelten die Klienten bzw. Klientinnen oder deren gesetzlicher Vertreter bzw. gesetzliche Vertreterin.