AWG Weissenstein

AWG Weissenstein

Beim Eintritt gelten für alle Klienten/-innen die Einheitstaxen. Nach spätestens 3 Monaten erfolgt eine Einsstufung und Anpassung der Taxen auf Grund des individuellen Betreuungsbedarfs des/der Klienten/-in. Wohnen und Tagesstruktur werden separat eingestuft. In der AWG Weissenstein wird die Tagesstruktur-Taxe nach effektivem Pensum in der Tagesstätte in Rechnung gestellt.

IBB-Einstufung AWG Weissenstein

Taxtabelle 2024 gemäss Verfügung des Amtes für Gesellschaft und Soziales (AGS) des Kantons Solothurn.

  • Einheitstaxe ändert nach spätestens 75 Tagen

    Monatspauschale
    4'121.00
    EL-Tagestaxen
    135.50

    Die Einheitstaxe wird initial angewendet, bis zu der abschliessenden Beurteilung und Einstufung. Die Taxe wird nach 75 Tagen geändert.

  • AWG Weissenstein Stufe 0

    Monatspauschale
    3'696.00
    EL-Tagestaxen
    121.50
  • AWG Weissenstein Stufe 1

    Monatspauschale
    4'426.00
    EL-Tagestaxen
    145.50
  • AWG Weissenstein Stufe 2

    Monatspauschale
    5'156.00
    EL-Tagestaxen
    169.50

Enthaltene Leistungen

Betreuung und Begleitung

  • Individuelle Unterstützung gemäss Bezugspersonensystem
  • Wohnung möbliert und mit Grundausstattung inkl. Nebenkosten wie Wasser, Strom, Heizung und TV Gebühren, ohne Abonnemente, wie bspw. Internet, Telefonie o.ä.
  • Beratungsgespräche, Wohnungsbesuche
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit
  • Regelmässige Standortgespräche
  • Betreuungszeiten nach individueller Vereinbarung (Montag bis Freitag)
  • Bei Bedarf hauswirtschaftliche Unterstützung (Wäsche, Reinigung)
  • Unterstützung und Begleitung bei wichtigen Terminen
  • Auszahlung oder Rückerstattung des Essensgeldes, bei Bedarf Einnahme der Mahlzeiten im Wohnheim
  • Notfall-Anlaufstelle 24 Std./365 Tage
  • Benutzung Fitnessraum / Aufenthaltsraum im Wohnheim, Teilnahme an diversen Veranstaltungen möglich
  • Abgabe von Taschengeld
  • Abstinenzkontrollen
  • Begleitung bei der Alltagsbewältigung
  • Beratungsgespräche, Einzelgespräche
  • Externes Nachtpikett auf Abruf
  • Freizeitaktivitäten / Benützung der Anlagen, Fitnessraum, usw.

Nicht im Tarif inbegriffen

  • Persönliche Kosten wie Taschengeld, Coiffeur, Fusspflege, Toilettenartikel, Telefon, Zeitschriften, Kleider und Schuhe
  • Medizinisch bedingte Transportkosten
  • Nicht leistungspflichtige Kosten der Spitex
  • Transportkosten ausserhalb der Standortgemeinde
  • Übrige Reisekosten
  • Ferienaufenthalte extern

Ermässigung der Taxen und Austritt

  • Todesfall: Wird individuell geregelt.
  • Austritt
    1. Bei einem regulären Austritt wird die Taxe bis und mit Austrittstag verrechnet
    2. Bei einer fristlosen Kündigung durch die Stiftung Schmelzi ist die Taxe bis und mit Austrittstag geschuldet.

Rechnungsstellung

  • Diese erfolgt bis spätestens am 10. des laufenden Monats vorschüssig, die Abrechnung der Nebenkosten und Ermässigungen jeweils im folgenden Monat.
  • Die Bezahlung der Rechnung muss gem. Weisung des Kantons innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Ermässigung der Taxe bei Abwesenheit um Fr. 30.00 pro Nacht (ohne Wohnbegleitung) bzw. für ausserkantonale IV-Rentner und Rentnerinnen nach den kantonalen Richtlinien in folgenden Fällen:
    1. Spitalaufenthalt, krankheitsbedingte Abwesenheiten
  • Als Taxschuldner gelten die Klienten bzw. Klientinnen oder deren gesetzlicher Vertreter bzw. gesetzliche Vertreterin.