Begleitetes Wohnen
Im Angebot Begleitetes Wohnen (BEWO) leben die Klient*innen in einer selbst gemieteten Wohnung und werden im Alltag individuell von einer Bezugsperson unterstützt.
Verrechnung begleitetes Wohnen
Sozialpädagogische Begleitung 160.- pro Stunde, wird nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt.
Enthaltene Leistungen
Betreuung und Begleitung
- Beratungsgespräche, Einzelgespräche
- Betreuungszeiten nach individueller Vereinbarung (Montag bis Freitag)
- Begleitung bei der Alltagsbewältigung
- Unterstützung und Begleitung bei wichtigen Terminen
Rechnungsstellung
- Diese erfolgt bis spätestens am 10. des laufenden Monats rückwirkend.
- Die Bezahlung der Rechnung muss gem. Weisung des Kantons innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
- Als Schuldner gelten die Klient*innen oder deren gesetzliche*r Vertreter*in.