Begleitetes Wohnen
Im Angebot Begleitetes Wohnen (BEWO) leben die Klient*innen in einer selbst gemieteten Wohnung und werden im Alltag individuell von einer Bezugsperson unterstützt.
Verrechnung begleitetes Wohnen
Sozialpädagogische Begleitung 160.– pro Stunde, wird nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt.
Enthaltene Leistungen
Betreuung und Begleitung
- Beratungsgespräche, Einzelgespräche
- Betreuungszeiten nach individueller Vereinbarung (Montag bis Freitag)
- Begleitung bei der Alltagsbewältigung
- Unterstützung und Begleitung bei wichtigen Terminen
Rechnungsstellung
- Diese erfolgt bis spätestens am 10. des laufenden Monats rückwirkend.
- Die Bezahlung der Rechnung muss gem. Weisung des Kantons innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
- Als Schuldner gelten die Klient*innen oder deren gesetzliche*r Vertreter*in.