Begleitetes Wohnen

Im Angebot Begleitetes Wohnen (BEWO) leben die Klient*innen in einer selbst gemieteten Wohnung und werden im Alltag individuell von einer Bezugsperson unterstützt.

Verrechnung begleitetes Wohnen

Sozialpädagogische Begleitung 160.- pro Stunde, wird nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt.

Enthaltene Leistungen

Betreuung und Begleitung

  • Beratungsgespräche, Einzelgespräche
  • Betreuungszeiten nach individueller Vereinbarung (Montag bis Freitag)
  • Begleitung bei der Alltagsbewältigung
  • Unterstützung und Begleitung bei wichtigen Terminen

Rechnungsstellung

  • Diese erfolgt bis spätestens am 10. des laufenden Monats rückwirkend.
  • Die Bezahlung der Rechnung muss gem. Weisung des Kantons innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
  • Als Schuldner gelten die Klienten bzw. Klientinnen oder deren gesetzlicher Vertreter bzw. gesetzliche Vertreterin.