Tagesstätte Atelier und Unterhalt
IBB-Einstufung Tagesstätten
Taxtabelle 2023 gemäss Verfügung des Amtes für Soziale Sicherheit des Kantons Solothurn ASO.
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Einheitstaxe Tagesstätte ändert nach spätestens 75 Tagen
- Monatspauschale
- 2'890.00
- EL-Tagestaxen
- 95.00
Die Einheitstaxe wird initial angewendet, bis zu der abschliessenden Beurteilung und Einstufung. Die Taxe wird spätestens nach 75 Tagen geändert.
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Tagesstätte Stufe 0
- Monatspauschale
- 1'795.00
- EL-Tagestaxen
- 59.00
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Tagesstätte Stufe 1
- Monatspauschale
- 2'692.00
- EL-Tagestaxen
- 88.50
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Tagesstätte Stufe 2
- Monatspauschale
- 3'589.00
- EL-Tagestaxen
- 118.00
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Tagesstätte Stufe 3
- Monatspauschale
- 4'486.00
- EL-Tagestaxen
- 147.50
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Tagesstätte Stufe 4
- Monatspauschale
- 5'384.00
- EL-Tagestaxen
- 177.00
Enthaltene Leistungen
Tagesstätte Atelier und Unterhalt
- Tagesstruktur im jeweiligen Aufgabenbereich
- Einsatzzeiten nach individueller Vereinbarung
- Individuelle Unterstützung gemäss Bezugspersonensystem
- Regelmässige Standortgespräche
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit
- Eine Hauptmahlzeit sowie Zwischenverpflegungen sind inbegriffen
Separat in Rechnung gestellte Leistungen
- Persönliche Kosten wie Taschengeld, Coiffeur, Fusspflege, Toilettenartikel, Telefon, Zeitschriften, Kleider und Schuhe
- Medizinisch bedingte Transportkosten
- Abstinenzkontrollen
- Nicht leistungspflichtige Kosten der Spitex
- Transportkosten ausserhalb der Standortgemeinde
- Übrige Reisekosten
- Ferienaufenthalte extern
Rechnungsstellung
- Diese erfolgt bis spätestens am 10. des laufenden Monats vorschüssig, die Abrechnung der Nebenkosten und Ermässigungen jeweils im folgenden Monat.
- Die Bezahlung der Rechnung muss gem. Weisung des Kantons innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
- Als Taxschuldner gelten die Klient*innen oder deren gesetzlicher Vertreter*in.