Tagesstätte Atelier, Unterhalt, Lingerie
IBB-Einstufung Tagesstätten
Taxtabelle 2023 gemäss Verfügung des Amtes für Soziale Sichereheit des Kantons Solothurn ASO.
-
Einheitstaxe Tagesstätte ändert nach spätestens 75 Tagen
- Monatspauschale
- 2'601.00
- EL-Tagestaxen
- 85.50
Die Einheitstaxe wird initial angewendet, bis zu der abschliessenden Beurteilung und Einstufung. Die Taxe wird spätestens nach 75 Tagen geändert.
-
Tagesstätte Stufe 0
- Monatspauschale
- 1'658.00
- EL-Tagestaxen
- 54.50
-
Tagesstätte Stufe 1
- Monatspauschale
- 2'449.00
- EL-Tagestaxen
- 80.50
-
Tagesstätte Stufe 2
- Monatspauschale
- 3'224.00
- EL-Tagestaxen
- 106.00
-
Tagesstätte Stufe 3
- Monatspauschale
- 4'015.00
- EL-Tagestaxen
- 132.00
-
Tagesstätte Stufe 4
- Monatspauschale
- 4'791.00
- EL-Tagestaxen
- 157.50
Enthaltene Leistungen
Tagesstätte Atelier / Unterhalt / Lingerie
- Tagesstruktur im jeweiligen Aufgabenbereich
- Einsatzzeiten nach individueller Vereinbarung
- Individuelle Unterstützung gemäss Bezugspersonensystem
- Regelmässige Standortgespräche
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit
- Eine Hauptmahlzeit sowie Zwischenverpflegungen sind inbegriffen
Separat in Rechnung gestellte Leistungen
- Persönliche Kosten wie Taschengeld, Coiffeur, Fusspflege, Toilettenartikel, Telefon, Zeitschriften, Kleider und Schuhe
- Medizinisch bedingte Transportkosten
- Abstinenzkontrollen
- Nicht leistungspflichtige Kosten der Spitex
- Transportkosten ausserhalb der Standortgemeinde
- Übrige Reisekosten
- Ferienaufenthalte extern
Rechnungsstellung
- Diese erfolgt bis spätestens am 10. des laufenden Monats vorschüssig, die Abrechnung der Nebenkosten und Ermässigungen jeweils im folgenden Monat.
- Die Bezahlung der Rechnung muss gem. Weisung des Kantons innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
- Als Taxschuldner gelten die Klienten bzw. Klientinnen oder deren gesetzlicher Vertreter bzw. gesetzliche Vertreterin.