IBB-Einstufung Tagesstätten

Taxtabelle 2023 gemäss Verfügung des Amtes für Soziale Sichereheit des Kantons Solothurn ASO.

  • Einheitstaxe Tagesstätte ändert nach spätestens 75 Tagen

    Monatspauschale
    2'601.00
    EL-Tagestaxen
    85.50

    Die Einheitstaxe wird initial angewendet, bis zu der abschliessenden Beurteilung und Einstufung. Die Taxe wird spätestens nach 75 Tagen geändert.

  • Tagesstätte Stufe 0

    Monatspauschale
    1'658.00
    EL-Tagestaxen
    54.50
  • Tagesstätte Stufe 1

    Monatspauschale
    2'449.00
    EL-Tagestaxen
    80.50
  • Tagesstätte Stufe 2

    Monatspauschale
    3'224.00
    EL-Tagestaxen
    106.00
  • Tagesstätte Stufe 3

    Monatspauschale
    4'015.00
    EL-Tagestaxen
    132.00
  • Tagesstätte Stufe 4

    Monatspauschale
    4'791.00
    EL-Tagestaxen
    157.50

Enthaltene Leistungen

Tagesstätte Atelier / Unterhalt / Lingerie

  • Tagesstruktur im jeweiligen Aufgabenbereich
  • Einsatzzeiten nach individueller Vereinbarung
  • Individuelle Unterstützung gemäss Bezugspersonensystem
  • Regelmässige Standortgespräche
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit
  • Eine Hauptmahlzeit sowie Zwischenverpflegungen sind inbegriffen

Separat in Rechnung gestellte Leistungen

  • Persönliche Kosten wie Taschengeld, Coiffeur, Fusspflege, Toilettenartikel, Telefon, Zeitschriften, Kleider und Schuhe
  • Medizinisch bedingte Transportkosten
  • Abstinenzkontrollen
  • Nicht leistungspflichtige Kosten der Spitex
  • Transportkosten ausserhalb der Standortgemeinde
  • Übrige Reisekosten
  • Ferienaufenthalte extern

Rechnungsstellung

  • Diese erfolgt bis spätestens am 10. des laufenden Monats vorschüssig, die Abrechnung der Nebenkosten und Ermässigungen jeweils im folgenden Monat.
  • Die Bezahlung der Rechnung muss gem. Weisung des Kantons innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
  • Als Taxschuldner gelten die Klienten bzw. Klientinnen oder deren gesetzlicher Vertreter bzw. gesetzliche Vertreterin.