Die Schmelzi Wohnbegleitung

Eigene Wohnung mit individueller Betreuung

Die Schmelzi stellt den Klient*innen auch Wohnungen zur Verfügung. Bei ein bis zwei Terminen pro Woche unterstützt die Bezugsperson nach individuellem Bedarf . Dieses Angebot gibt es auch für Menschen, die noch in einer selbst gemieteten Wohnung in der Sozialregion leben.

Kontaktangaben

Adresse

Wohnbegleitung
Dammstrasse 14
2540 Grenchen

Telefon & E-Mail

E-Mail Adresse
wohnbegleitung@schmelzi.ch
Telefon
+41 32 566 41 80

Infrastruktur

  • 1- bis 3-Zimmer-Wohnung in Grenchen
  • Grundausstattung der Wohnung inkl. TV
  • 2 Geschäftsautos für Begleitungen oder kleinere Transporte

Sie werden betreut von

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es jede*m Mitarbeiter*in selbst überlassen, ob er/sie mit Foto auf der Homepage publiziert werden möchte.

Géraldine Zumstein

Teamleitung Wohnbegleitung

Fabienne Demierre

Betreuung

Mike Rüegsegger

Betreuung

Markus Schlup

Betreuung

Stéphane Winzenried

Betreuung

Häufig gestellte Fragen

  • In der Regel gibt es einen Besuch pro Woche à 45 Minuten. Je nach individuellen Bedürfnissen und Themen kann es mehr oder weniger sein.

  • Die Wohnungen sind grundausgestattet. Zur Ergänzung und zum wohnlich Einrichten können eigene kleinere Möbel mitgebracht werden. Vor dem Eintritt wird besprochen, ob ein eigenes Bett mitgebracht wird.

  • Ist ein Eintritt absehbar, kann die betreffende Wohnung nach Absprache besichtigt werden.

  • Leider nein. Es kann keine Auswahl angeboten werden. Meist ist nur eine Wohnung frei.

  • So lange wie nötig, in Absprache mit den einweisenden Stellen und dem Helfernetz.

  • In den Wohnungen/Häusern gelten die allgemeinen Hausregeln. Nur wenn nötig, werden besondere Abmachungen getroffen.

  • Im Notfall sind nachts und an den Wochenenden, wenn das Büro Wohnbegleitung nicht besetzt ist, die Nachtwachen und die Betreuung der WG Wohnheim im Haupthaus erreichbar.

  • Gäste dürfen selbstverständlich zu Besuch kommen, auch übernachten. Übernachtungen sollten jedoch mit der Bezugsperson vorbesprochen werden. Längere Beherbergungen, ohne Absprache, sind nicht erlaubt.