antike Waage mit Münz auf der linken Seite und Taxtabelle auf der rechten Seite

Finanzierung und Taxen

Finanzierung einfach verständlich

Unsere Taxen werden gestützt auf den Regierungsratsbeschluss durch das Amt für Gesellschaft und Soziales (AGS) des Kantons Solothurn verfügt. Wir verfügen über die Bewilligung zur Führung einer sozialen Institution im IVSE-Bereich B. Grundlage für die individuelle Tax-Anwendung bildet das IBB-FIL, mit dem der individuelle Bedarf an Betreuung und Förderung eines Klienten / einer Klientin bestimmt wird. Die Kosten werden bei Solothurner IV-Bezüger*innen mit dem Pflegeausweis mitgeteilt. Bei Klient*innen aus anderen Kantonen mit der Kostenübernahmegarantie, bei Sozialhilfebezüger*innen mit der Kostengutsprache.

Häufig gestellte Fragen

Und auch gleich die Antworten dazu

Wann gibt es Ermässigung auf Taxen?

Eine Ermässigung wird grundsätzlich nur auf die Tagestaxe Wohnen gewährt.

Übernimmt die Schmelzi die Finanzverwaltung ihrer Klienten?

Nein, Finanzverwaltungen werden durch die Schmelzi nicht übernommen. Taschengelder können über den entsprechenden Wohnbereich ausbezahlt und verwaltet werden.

Unterstützt die Schmelzi die Klienten bei der Finanzeinteilung?

Ja. Wo sinnvoll und nötig werden mit den Klienten Finanzplanungen gemacht und es wird Unterstützung geboten.

Ist eine Haftpflichtversicherung beim Eintritt in die Schmelzi notwendig?

Eine Haftpflichtversicherung ist nicht zwingend notwendig, wird aber von uns empfohlen.

Ist eine Hausratversicherung beim Eintritt in die Schmelzi notwendig?

Nein, die Versicherung des Hausrates ist über die Kollektivversicherung der Stiftung abgedeckt. Nicht über die Kollektivversicherung abgedeckt sind Diebstähle ausser Haus.