Finanzierung und Taxen
Finanzierung einfach verständlich
Unsere Taxen werden gestützt auf den Regierungsratsbeschluss durch das Amt für Gesellschaft und Soziales (AGS) des Kantons Solothurn verfügt. Wir verfügen über die Bewilligung zur Führung einer sozialen Institution im IVSE-Bereich B. Grundlage für die individuelle Tax-Anwendung bildet das IBB-FIL, mit dem der individuelle Bedarf an Betreuung und Förderung eines Klienten / einer Klientin bestimmt wird. Die Kosten werden bei Solothurner IV-Bezüger*innen mit dem Pflegeausweis mitgeteilt. Bei Klienten*innen aus anderen Kantonen mit der Kostenübernahmegarantie, bei Sozialhilfebezüger*innen mit der Kostengutsprache.
Häufig gestellte Fragen
Und auch gleich die Antworten dazu
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Eine Ermässigung wird grundsätzlich nur auf die Tagestaxe Wohnen gewährt.
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Nein, dies ist nicht zwingend, aber sehr erwünscht. Die Übernahme der Finanzierung muss in jedem Fall vor dem Eintritt geklärt sein. Vorzugsweise werden die finanziellen Angelegenheiten des Klienten / der Klientin durch eine Beistandschaft, durch die Sozialhilfe oder eine neutrale Beratung übernommen oder begleitet.
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Nein, Finanzverwaltungen werden durch die Schmelzi nicht übernommen. Taschengelder können über den entsprechenden Wohnbereich ausbezahlt und verwaltet werden.
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Ja. Wo sinnvoll und nötig werden mit den Klienten Finanzplanungen gemacht und es wird Unterstützung geboten.
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Eine Haftpflichtversicherung ist nicht zwingend notwendig, wird aber von uns empfohlen.
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Nein, die Versicherung des Hausrates ist über die Kollektivversicherung der Stiftung abgedeckt. Nicht über die Kollektivversicherung abgedeckt sind Diebstähle ausser Haus.