Unsere Taxen werden gestützt auf den Regierungsratsbeschluss durch das Amt für Gesellschaft und Soziales (AGS) des Kantons Solothurn verfügt. Wir verfügen über die Bewilligung zur Führung einer sozialen Institution im IVSE-Bereich B. Grundlage für die individuelle Tax-Anwendung bildet das IBB-FIL, mit dem der individuelle Bedarf an Betreuung und Förderung eines Klienten / einer Klientin bestimmt wird. Die Kosten werden bei Solothurner IV-Bezüger*innen mit dem Pflegeausweis mitgeteilt. Bei Klient*innen aus anderen Kantonen mit der Kostenübernahmegarantie, bei Sozialhilfebezüger*innen mit der Kostengutsprache.
Und auch gleich die Antworten dazu