Die Schmelzi Wohnbegleitung

Eigene Wohnung mit individueller Betreuung

Die Schmelzi stellt ihren Klient*innen auch eigene Wohnungen zur Verfügung. Bezugspersonen unterstützen nach individuellem Bedarf bei ein bis zwei Terminen pro Woche. Diese Unterstützung gibt es auch für Leute, die noch in einer selbstgemieteten Wohnung in der Sozialregion leben.

Kontaktangaben

Adresse

Wohnbegleitung
Dammstrasse 14
2540 Grenchen

Telefon & E-Mail

E-Mail Adresse
wohnbegleitung@schmelzi.ch
Telefon
+41 32 566 41 80

Infrastruktur

  • 1- bis 3-Zimmer-Wohnung in Grenchen
  • Grundausstattung der Wohnung inkl. TV
  • 2 Geschäftsautos für Begleitungen oder kleinere Transporte

Sie werden betreut von

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin selbst überlassen, ob er/sie mit Foto auf der Homepage publiziert werden möchte

vakant

Teamleitung Wohnbegleitung

Fabienne Demierre

Betreuung

Mike Rüegsegger

Betreuung

Markus Schlup

Betreuung

Marianus Schramm

Springer

Stéphane Winzenried

Betreuung

Häufig gestellte Fragen

  • In der Regel gibt es einen Besuch pro Woche à 45 Minuten. Je nach individuellen Bedürfnissen und Themen kann es mehr oder weniger sein.

  • Die Wohnungen sind grundausgestattet. Zur Ergänzung und zum wohnlich Einrichten können eigene kleinere Möbel mitgebracht werden. Vor dem Eintritt wird besprochen, ob ein eigenes Bett mitgebracht wird.

  • Ist ein Eintritt absehbar, kann die betreffende Wohnung nach Absprache besichtigt werden.

  • Leider nein. Es kann keine Auswahl angeboten werden. Meist ist nur eine Wohnung frei.

  • So lange wie nötig, in Absprache mit den einweisenden Stellen und dem Helfernetz.

  • In den Wohnungen/Häusern gelten die allgemeinen Hausregeln. Nur wenn nötig, werden besondere Abmachungen getroffen.

  • Im Notfall sind nachts und an den Wochenenden, wenn das Büro Wohnbegleitung nicht besetzt ist, die Nachtwachen und die Betreuung der WG Wohnheim im Haupthaus erreichbar.

  • Gäste dürfen selbstverständlich zu Besuch kommen, auch übernachten. Übernachtungen sollten jedoch mit der Bezugsperson vorbesprochen werden. Längere Beherbergungen, ohne Absprache, sind nicht erlaubt.

Downloads Wohnbegleitung

Wohnvertrag und Wohnvereinbarung